Berufskrankheiten (BK)

Bei dem Rechtsbegriff "Berufskrankheit" (§ 9 SGB VII, sog. Gesetzliche "Unfall"versicherung) handelt es sich um einen  Versicherungsfall , dem eine durch eine versicherte Tätigkeit verursachte, d. h. nicht schicksalhaft entstandene Krankheit zugrundeliegt. 

 

Alle Beschäftigten (ca. 40.000.000 "Vollarbeiter") sind in einer BK-, d. h. "Unfall"versicherung (z. B. "Berufsgenossenschaft") pflichtversichert, und dennoch erfährt dieser Umstand medial nur sehr geringe Aufmerksamkeit, obwohl seit dem Jahre 2005 tagtäglich ca. 6-7  BK-Todesfälle (überwiegend durch Berufskrebs!) zu beklagen sind:
"Tabu mit Todesfolge", Müsch, Die GesundheitsWirtschaft, 20-21, 5/2012

Zitat: "Daß Berufskrankheiten die Achillesferse der Gesetzlichen Unfallversicherung und damit des gesamten Sozialversicherungssystems sind, ist in der Fachwelt völlig unbestritten."
Otto Blome, Die GesundheitsWirtschaft, 57, 1/2013

 

Meine fachärztliche BK-Beratung einschließlich ärztlicher BK-Anzeigeerstattung (§ 202 SGB VII) und die BK-Begutachtung (z. B. nach § 109 Sozialgerichtsgesetz,SGG*) dienen letztlich dazu, den Betroffenen zu ihrem

verbrieften Recht zu verhelfen: nämlich "...die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten

  - mit allen geeigneten Mitteln - wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch

Geldleistungen zu entschädigen." (§ 1 Abs. 2 SGB VII).

*) Schweigler, Daniela: Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG)
Dogmatische Einordnung und sozialgerichtliche Praxis eines umstrittenen Prozessinstruments
Univ., Diss., München 2012 / Nomos, Baden Baden 2013


Amtliche Dokumente (BAuA):
Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten
Merkblätter, Stellungnahmen und wissenschaftliche Begründungen zu Berufskrankheiten

Franz H. Dr. Müsch

"Ich setze mich publizistisch auf breiter Front dafür ein, dass dem Tabuthema "Berufskrankheiten"  mindestens soviel Aufmerksamkeit zugute kommt, wie es bei Arbeitsunfällen in den Medien selbstverständlich zu sein scheint.

Als Arbeits- und Betriebsmediziner sowie auch Pneumologe ("Lungenarzt") weiß ich aus eigener Anschauung, wie viele Betroffene an Berufskrankheiten leiden oder sogar daran versterben.

Leider sehe ich andererseits in der medizinischen Kollegenschaft , bei  den verantwortlichen Parteipolitikern und vor Allem bei den amtlichen Institutionen  (vgl. "Berufskrankheiten"-Bundesministerium/BMAS) wenig Neigung, die seit  d.  J.  2005  anhaltende hohe BK-Todesfallquote einem ethischen Diskurs  zuzuführen.

Immerhin gelingt es mir aber zunehmend , aufgrund überzeugender  Beratung von Betroffenen  und  fachärztlicher Begutachtung bei (Landes-)  Sozialgerichten den jeweiligen Kausalitätsnexus zwischen den  BK-Tatbestandsmerkmalen  "Einwirkung" und "Krankheit"  aufzuklären.

 

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Arbeitsmedizin

Als Arbeitsmediziner sehe ich meine Hauptaufgabe in der Erstellung von BK-Zusammenhangsgutachten i. S. der (Fach-) Ärztlichen Weiterbil-dungsordnung der Bundes-ärztekammer

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Pneumologie

Als Arzt für Lungen- und Bronchialheilkunde (Pneumologe) liegen meine Berufskrankheiten-rechtlichen Schwerpunkte bei der Diagnosesicherung von broncho-pulmonalen und pleuralen Krank-heitsbildern (Tatbestandsmerkmal "Krankheit")

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Begutachtung

Die BK-Begutachtung bei Gericht hat das Ziel, den Kausalitätsnexus zwischen den Tatbestandsmerkmalen "EINWIRKUNG" und "KRANKHEIT" zu beurteilen.

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Berufskrankheiten: Aktuelles

  • 29/04/2024 - MedDir a. D. Dr. Müsch 0 Kommentare
    1. Mai 2024 als Gedenktag der Berufskrankheiten (BK) - Opfer

    Angesichts des historischen Höchststands an BK-Opfern i. J. 2022 wäre am „Tag der Arbeit“ eigentlich der „Berufskrankheiten“-Bundesarbeitsminister (Heil / SPD) einmal gefragt …

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  • 18/07/2023 - MedDir a. D. Dr. Müsch 0 Kommentare
    Betriebsarzt oder Betriebsmediziner / Arbeitsarzt oder Arbeitsmediziner

    Im Interview (V. Temme, Rhein. Kassen-/ Ärzteblatt, 59, 7/2023) eines "angehenden Betriebsmediziners" betont dieser die präventive Ausrichtung seines angestrebten Berufes "Als Betriebsarzt". Leider wird dabei nicht klar, dass Mediziner erst  durch  Behandlung von Patienten zu Ärzten werden, laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG/BMAS/ Heil/SPD) betreut aber ein "Betriebsarzt" überwiegend beratend nur "Mitarbeiter" (!) also keine "Patienten" - oder? (Es ist eben politisch gesehen  - anders als in der DDR - kein "Hausarzt" im Betrieb gewollt!)

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  • 10/07/2023 - MedDir a. D. Dr. Müsch 0 Kommentare
    "COPD" als Berufskrankheit?

    Im Deutschen Ärzteblatt wird die "so called COPD" immer noch als "Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung" (?) behandelt, obwohl die Obstruktion pathophysiologisch die Atemwege betrifft und durch Resistance-Messung (Bodyplethysmografie) objektiviert werden könnte (cave FEV1: wenig blasen - viel Rente).

     

     

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