Angesichts des historischen Höchststands an BK-Opfern i. J. 2022 wäre am „Tag der Arbeit“ eigentlich der „Berufskrankheiten“-Bundesarbeitsminister (Heil / SPD) einmal gefragt …
Berufskrankheiten (BK)
Bei dem Rechtsbegriff "Berufskrankheit" (§ 9 SGB VII, sog. Gesetzliche "Unfall"versicherung) handelt es sich um einen Versicherungsfall , dem eine durch eine versicherte Tätigkeit verursachte, d. h. nicht schicksalhaft entstandene Krankheit zugrundeliegt.
Alle Beschäftigten (ca. 40.000.000 "Vollarbeiter") sind in einer BK-, d. h. "Unfall"versicherung (z. B. "Berufsgenossenschaft") pflichtversichert, und dennoch erfährt dieser Umstand medial nur sehr geringe Aufmerksamkeit, obwohl seit dem Jahre 2005 tagtäglich ca. 6-7 BK-Todesfälle (überwiegend durch Berufskrebs!) zu beklagen sind:
"Tabu mit Todesfolge", Müsch, Die GesundheitsWirtschaft, 20-21, 5/2012
Zitat: "Daß Berufskrankheiten die Achillesferse der Gesetzlichen Unfallversicherung und damit des gesamten Sozialversicherungssystems sind, ist in der Fachwelt völlig unbestritten."
Otto Blome, Die GesundheitsWirtschaft, 57, 1/2013
Meine fachärztliche BK-Beratung einschließlich ärztlicher BK-Anzeigeerstattung (§ 202 SGB VII) und die BK-Begutachtung (z. B. nach § 109 Sozialgerichtsgesetz,SGG*) dienen letztlich dazu, den Betroffenen zu ihrem
verbrieften Recht zu verhelfen: nämlich "...die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten
- mit allen geeigneten Mitteln - wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch
Geldleistungen zu entschädigen." (§ 1 Abs. 2 SGB VII).
*) Schweigler, Daniela: Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG)
Dogmatische Einordnung und sozialgerichtliche Praxis eines umstrittenen Prozessinstruments
Univ., Diss., München 2012 / Nomos, Baden Baden 2013
Amtliche Dokumente (BAuA):
Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten
Merkblätter, Stellungnahmen und wissenschaftliche Begründungen zu Berufskrankheiten
Franz H. Dr. Müsch
"Ich setze mich publizistisch auf breiter Front dafür ein, dass dem Tabuthema "Berufskrankheiten" mindestens soviel Aufmerksamkeit zugute kommt, wie es bei Arbeitsunfällen in den Medien selbstverständlich zu sein scheint.
Als Arbeits- und Betriebsmediziner sowie auch Pneumologe ("Lungenarzt") weiß ich aus eigener Anschauung, wie viele Betroffene an Berufskrankheiten leiden oder sogar daran versterben.
Leider sehe ich andererseits in der medizinischen Kollegenschaft , bei den verantwortlichen Parteipolitikern und vor Allem bei den amtlichen Institutionen (vgl. "Berufskrankheiten"-Bundesministerium/BMAS) wenig Neigung, die seit d. J. 2005 anhaltende hohe BK-Todesfallquote einem ethischen Diskurs zuzuführen.
Immerhin gelingt es mir aber zunehmend , aufgrund überzeugender Beratung von Betroffenen und fachärztlicher Begutachtung bei (Landes-) Sozialgerichten den jeweiligen Kausalitätsnexus zwischen den BK-Tatbestandsmerkmalen "Einwirkung" und "Krankheit" aufzuklären.
Arbeitsmedizin
Als Arbeitsmediziner sehe ich meine Hauptaufgabe in der Erstellung von BK-Zusammenhangsgutachten i. S. der (Fach-) Ärztlichen Weiterbil-dungsordnung der Bundes-ärztekammer