1. Mai 2025: Gedenktag der Berufskrankheiten - Opfer ?

Angesichts von ca. N = 6 ( - 7) Berufskrankheiten-Todesfällen tagtäglich (!) ...

... sollten eigentlich die Gewerkschaftsmitglieder bei den 1. Mai-Veranstaltungen einmal ihrer an einer Berufskrankeit (cave Berufskrebs !) verstorbenen Kollegen und deren Angehörigen öffentlich gedenken.

Und bei einer DGB-Großveranstaltung zum 1. Mai müßte doch auch der zuständige "Berufskrankheiten"-Bundesminister (Heil, SPD) erklären dürfen, warum die bekanntlich präventablen Berufskrankheiten nicht "mit allen geeigneten Mitteln" (§ 1 SGB VII / BMAS) verhindert wurden.

Sozialpolitisch gesehen handelt es sich übrigens grundsätzlich um ein Präventionsversagen der gewerkschaftlich mitgetragenen (fifty-fifty) Berufsgenossenschaften und sog. Unfallkassen.

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