16/12/2020 von MedDir a. D. Dr. Müsch 0 Kommentare
Sieben Berufskrankheiten-Todesfälle tagtäglich!
Wiederanstieg der "Todesfälle Berufserkrankter" von 2018 auf 2019 um 5 % auf N = 2 581:
- Berufskrebs etc. sínd weiterhin arbeitsbedingte Todesursache Nr. 1 -
Quelle: BMAS - Gesetzliche Unfallversicherung 2019 - Statistischer und finanzieller Bericht
Seit dem Jahre 2005 bewegt sich die Anzahl der Berufskrankheiten-Opfer auf einem Hochplateau mit ca. 2 500 Todesfällen p. a. : Die amtliche Dokumentation belegt ein erschreckendes Präventionsversagen zu Lasten der gewerkschaftlich mitgetragenen sog. Unfallversicherungs-Träger (Berufsgenossenschaften, Unfallkasssen etc.) , da diese laut § 1 SGB VII die Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ hätten schützen müssen…
Nicht ganz unschuldig sind ferner die Betriebsräte, Betriebsärzte, Gewerbeärzte und vor Allem auch das Referat IIIb 1 ("Prävention nach dem SGB VII") im "Berufskrankheiten"-Bundesministerium (BMAS, Heil / SPD).
Dank § 104 SGB VII kann allerdings ausgerechnet der Untenehmer haftpflichttechnisch nicht belangt werden - cui bono?
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