Primärprävention von Osteoporose

In dem Artikel "Sekundärprävention von Osteoporose" im Deutschen Ärzteblatt 12/2023 wird leider die Primärprävention von Osteoporose als Symptom einer Berufskrankheit nicht beschrieben.

Es handelt sich dabei um Erkrankungen durch Cadmium und Phosphor, die als präventable und daher ärztlicherseits anzeigepflichtige (§ 202 SGB VII) Berufskrankheiten Nr. 11 04 und Nr. 11 09 Anlage 1 BKV von  den sog. Berufsgenossenschaften und "Unfall"kassen "...mit allen geeigneten Mitteln..." (§ 1 SGB VII) zu verhüten sind.

Ceterum censeo: "Jeden Patienten nach seinem Beruf fragen" (HIPPOKRATES), d. h. ärztlicherseits die Berufsanamnese nicht vergessen...

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=230366

 

 

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