Lungenkrebs/Passivrauchen und Hüftgelenksarthrose/Lastenhandhabung

"Berufskrankheiten"-Bundesministerium (BMAS, 2. Juli 2021): 
Am 1. August 2021 tritt die 5. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung werden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:
Lungenkrebs bei Nierauchern nach langjähriger beruflicher Passivrauchbelastung
("... in Bars, Diskotheken oder Kneipen...") 
Hüftgelenksarthrose durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten
("... in der Kranken- und Altenpflege, in Bauberufen, im Bergbau, als LKW-Fahrer oder in der Landwirtschaft....")

Die beiden neuen BK-Entitäten werden dieser aktuellen Änderungsverordnung entsprechend wie folgt in die enumerative  "BK-Liste" (Anlage 1 BKV) aufgenommen:

"2116   Koxarthrose durch Lastenhandhabung... "

"4116   Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition..."

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