11/05/2021 von MedDir a. D. Dr. Müsch 0 Kommentare
Impfkampagne durch Betriebsärzte - dürfen die das?
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört "Impfen" überhaupt nicht zu den Aufgaben der Betriebsmediziner, denn die Mitarbeiter in den Betrieben sind ja gar nicht deren "Pati-enten" (vgl. HIPPOKRATES)!
Es stellt sich also die Frage, ob der zuständige Bundesarbeitsminister (BMAS/HEIL/SPD) das ASiG bereits entsprechend geändert hat? Wenn nicht, könnten z. B. betriebsmedizi-nische Impfschäden Probleme mit der ärztlichen Haftpflichtversicherung bereiten!
Preisfrage: Ob der Bundesgesundheitsminister (BMG/SPAHN/CDU) das auch weiß?
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