10/07/2023 von MedDir a. D. Dr. Müsch 0 Kommentare
"COPD" als Berufskrankheit?
Im Deutschen Ärzteblatt wird die "so called COPD" immer noch als "Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung" (?) behandelt, obwohl die Obstruktion pathophysiologisch die Atemwege betrifft und durch Resistance-Messung (Bodyplethysmografie) objektiviert werden könnte (cave FEV1: wenig blasen - viel Rente).
Leider wird nun durch die sprachlichen Verrenkungen auch noch überspielt, daß es sich bei den "obstruktiven Atemwegserkrankungen" um die ärztlicherseits anzeigepflichtige Berufskrankheit-Nr. 43 02 Anlage 1 BKV (z. B. Asbestarbeiterbronchitis) handeln könnte, bei der sekundär pulmonale und tertär (tödliche) kardiale Komplikationen zu beklagen sind (2021: N = 61 BK-Todesfälle / BMAS).
Bezug: Dtsch Arztebl Int 2023; 120: 434-44; DOI: 10.3238/arztebl.m2023.0027
Literaturempflg.: Müsch: COPD als anzeigepflichtige Berufskrankheit
PneumoJournal, 14-15, 1/2021
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