Berufskrankheiten: Fehlanzeige

In der umfangreichen Themenübersicht des aktuellen BAuA-Newsletters (005/2023) kommt der Begriff "Berufskrankheit" nicht vor...

Hinweis: Bei der BAuA handelt es sich um die "Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" (!) - einer Bundesbehörde im Geschäftsbereich des "Berufskrankheiten"-Bundesministeriums (BMAS/Heil/SPD).

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